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Dr. Peter Theile

Dr. Peter Theile ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und wird seit 2001 regelmäßig von den Insolvenzgerichten als Sachverständiger, (vorläufiger) Insolvenzverwalter, Nachlass- und Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Steuerrecht blickt er auf die Erfahrungen aus über 2000 Insolvenzverfahren zurück. Seine Qualifikationen sowie engagiertes Handeln, unternehmerisches Denken und Verhandlungskompetenz sind die Grundlage einer gelungenen Interessenwahrnehmung. Eine Vielzahl erfolgreicher Sanierungen bestätigt seinen Erfolg.

Michaela Zimmermann

im Anstellungsverhältnis

Frau Michaela Zimmermann ist seit 2010 zugelassene Rechtsanwältin und seit 2013 in der Insolvenzverwaltung tätig. Ihr Schwerpunkt liegt im Forderungsmanagement und der Durchsetzung von Rückgewähr- sowie Geschäftsführerhaftungsansprüchen.

Cathrin Becker

im Anstellungsverhältnis

Frau Cathrin Becker ist seit 1999 als Rechtsanwältin zugelassen und seit dieser Zeit in der Insolvenzverwaltung tätig. Sie wird seit 2002 als Insolvenzverwalterin bestellt. Ihre Erfahrungen aus der Fortführung mittelständischer Unternehmen und ihre Verhandlungskompetenz ermöglichen es ihr - entsprechend unserem Handlungsansatz – zukunftsorientierte Lösungen für das Unternehmen zu finden. Sie hat desweiteren erfolgreich eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten absolviert und verfügt über die Werkzeuge, unternehmerisches Handeln mit den Vorgaben der Insolvenzordnung zielgerichtet in Einklang zu bringen.

Antek Kutscheid

im Anstellungsverhältnis

Herr Antek Kutscheid ist seit 2020 Mitarbeiter der Kanzlei. Seit 2024 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, mit Sitz in unserem Standort in Koblenz. Er spezialisierte sich bereits früh auf das Rechtsgebiet des Insolvenzrechts und legte im Februar 2024 erfolgreich die Theorieprüfung zum Fachanwalt Insolvenz- und Sanierungsrecht ab. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich der Unternehmensinsolvenzen, dort vor allem bei der Durchsetzung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen und der Koordinierung von Aus- und Absonderungsberechtigten.